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Uebersichtsartikel 2001
Uebersichtsbrief 2005
Erreichtes bis 1998
     
 


Hans-Joachim Böhm    Büsingen, den 30.03.2005
Junkerstrasse 61
78266 Büsingen

Herrn
Dr. Robert Maus
Neureben 1
78244 Gottmadingen


Betrifft: Unsere Begegnung in Mühlhausen und Ihre Bemerkungen über
Büsingen.

Sehr geehrter Herr Dr. Maus,

Ihre Bemerkung, die Büsinger sollten nun zufrieden sein, denn alle profitierten von der Schweizer Mehrwertsteuer, erinnert mich an Ihre frühere Bemerkung „Schwamm drüber“.

1 Steuerliche Problematik
Die zusätzlichen Forderungen von den Büsinger Arbeitnehmern in der Schweiz durch die deutsche Finanzverwaltung sind:

1.1 Steuer für die Differenz zwischen Devisenkurs und tatsächlicher Kaufkraft in der Schweiz und in Deutschland.
   Nach § 3, Nr.64 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) ist sie steuerfrei.

1.2 Steuer für den Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge,
   der entsprechend § 3, Nr.62 (EStG) steuerfrei ist.

1.3 Steuer für den vergleichbaren Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse,
   der entsprechend § 3, Nr.62 (EStG) steuerfrei ist.


1.4 Steuer für den vergleichbaren Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung,
   der entsprechend § 3, Nr.62 (EStG) steuerfrei ist.

In einigen Fällen gibt es schon Lösungen und Teillösungen.

2 Steuerliche Problematik im Einzelnen

2.1 zu 1.1 Steuer für die Differenz zwischen Devisenkurs und tatsächlicher Kaufkraft in der Schweiz und in Deutschland.
   Nach § 3, Nr.64 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) ist sie steuerfrei.

Nach dem Entstehen der Bundesrepublik Deutschland verlangte das Finanzamt Singen auch Steuer für die Differenz zwischen Devisenkurs und tatsächlicher Kaufkraft in der Schweiz und in Deutschland.

Der damalige Bürgermeister Wabel drohte daher am 29.10.1953 mit Steuerstreik. Damals hatte das Finanzamt Singen auf Weisung der Oberfinanzdirektion die Differenz zwischen Devisenkurs und tatsächlicher Kaufkraft in Büsingen und in Deutschland ermittelt. Es wurde vom Finanzamt Singen nachgewiesen, dass eine gute Übereinstimmung mit den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes mit den Zahlen für die Schweiz besteht.
Damals wurde erklärt, dass die Lösung im Staatsvertrag erfolgt. Im Staatsvertrag wurde aber die Einkommensteuer ausgeklammert.

2.2 zu 1.4 Steuer für den vergleichbaren Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung,
   der entsprechend § 3, Nr.62 (EStG) steuerfrei ist.

Ab 1966 verlangte die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. In Deutschland bezahlt der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil von 50 %. Da wir keinen deutschen Arbeitgeber hatten, wurde auch der Arbeitgeberanteil von uns verlangt.
Im Gegensatz zum deutschen Arbeitgeber, für den dieser Beitrag als Betriebsausgabe steuerfrei war, musste ich ihn versteuern.

Andererseits waren wir von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ausgeschlossen, weil unser Arbeitsplatz ausserhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes lag.

Auf Druck der Schweiz und der Unwilligkeit zu einer Lösung im deutschen Bereich wurden wir in die schweizerische Arbeitslosenversicherung entlassen, mit der Auflage, auch alle anderen Sozialversicherungen in der Schweiz abzuschliessen.


2.3 zu 1.2 Steuer für den Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge,
   der entsprechend § 3, Nr.62 (EStG) steuerfrei ist

Im Jahre 1968 traten Änderungen bei der Besteuerung des Arbeitgeberanteils zur Altersvorsorge ein. So mussten Abgeordnete nicht mehr einen Anteil von ca.25% ihrer Diäten für die Altervorsorge selbst aufwenden, sondern mussten wie Beamte nichts mehr bezahlen (Abwälzung auf die nächste Generation).
Die deutschen Arbeitnehmer waren nicht bereit, den Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge als Einkommen zu versteuern und so versteuerte der Arbeitgeber diesen Anteil zu einem reduzierten Steuersatz.

Bei uns wurde der Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge zu steuerpflichtigem Arbeitslohn erklärt und musste von uns versteuert werden (Steuervorbezug, der der nächsten Generation zustände)

In meinem Fall musste ich Steuern für den Arbeitgeberanteil der AHV bezahlen, für die ich selbst in Zukunft keine Leistungen erwarten kann „Indem sie für eine Umverteilung sorgt, erfüllt die AHV das Ziel der Solidarität zwischen den Einkommensklassen“. Oder wie es Herr Bundesrat Blocher ausdrückte, eine zusätzliche Steuer. Man muss der Schweiz aber zugestehen, dass sie die sozialen Probleme nicht mit direkten Steuermitteln, sondern auf diese Art mildert.

2.4 zu 1.3 Steuer für den vergleichbaren Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse,
   der entsprechend § 3, Nr.62 (EStG) steuerfrei ist.
In Deutschland bezahlt der deutsche Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrages, der als Betriebsausgabe für diesen steuerfrei ist.
Im Gegensatz dazu verlangte das Finanzamt Singen für diesen Anteil Einkommensteuer von uns.

3 Absprachen und politische Äusserungen
3.1 Sprecher der Grenzgängervereinigung – Kaufkraft und Besteuerung
Die Büsinger sollten nichts wegen der Besteuerung der Arbeitgeberanteile zur Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung und Krankenkasse unternehmen. Er hätte mit der Oberfinanzdirektion abgesprochen, diese würde nichts wegen der Besteuerung des Kaufkraftgewinnes der Grenzgänger unternehmen und als Gegenleistung würden sie nichts wegen der Besteuerung der Arbeitgeberanteile zur Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung und Krankenkasse unternehmen.
Bei den Büsingern war aber eine andere Situation, indem für den Kaufkraftverlust auch noch Steuern verlangt wurde.

3.2 Nicht alle würden sich über Lösung freuen - Bürgermeister Weiß
Als ich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Maus die Problematik 1976 erklärte und Sie sagten: „Gebt mir ein konkretes Beispiel und wir können helfen“, erklärte Herr Weiß, den Maus kenne er schon als Richter in Engen, von dem könne ich nichts erwarten, das gibt nur ein Katz- und Maus- Spiel.
In der Zeit der Extremistenjagd erklärte er: Mit so extremen Forderungen hätte ich keine Chance.
Jetzt, wo er alters- und krankheitshalber reduziert ist, erklärte er, er habe nie einen Kaufkraftausgleich erhalten. Da alle protestierten, sagte er, ach nur das Bischen.

Damals kam der Präsident der Staatsbürgerlichen Vereinigung, Dr. Hans Buwert zu mir und schlug mir vor, gerichtlich vorzugehen. Damals war ich jünger und aus den Erfahrungen der 60er Jahre wusste ich, dass uns das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht hilft.

Später schlug Herr Dr. Buwert Herrn Bürgermeister Weiß den Rechtsanwalt der Staatsbürgerlichen Vereinigung, Herrn Dr. Günther Felix, für Rechtsgutachten und Prozessbetreuung vor.

3.3 Staatsministerium Baden-Württemberg
• Sie liessen mein Beispiel über das Staatsministerium bearbeiten. Damals zurzeit von Herrn Dr. Filbinger wurde erklärt, dass die gleiche Problematik auch bei den Grenzgängern besteht.
• Während der Zeit von Herrn Lothar Späth wurde erklärt, dass sich der Bund bisher geweigert hatte, Ausgleichszahlungen zu leisten.
• Herr Erwin Teufel liess über meine Frau mitteilen, dass meine Briefe in Zukunft nicht mehr beantwortet würden. Herrn Teufel hatte ich die Problematik einmal persönlich erklärt und er hatte Ihnen damals geschrieben, dass er uns in unserem Kampf gegen Bonn unterstützen würde.
Dabei besteht die Problematik bei den Grenzgängern nicht, da sie eine wesentlich höhere Kaufkraft als die Schweizer oder Büsinger haben. Dies auf Grund der Differenz zwischen Devisenkurs und Kaufkraft. Es kann nicht um Ausgleichszahlungen des Bundes gehen, sondern das zuständige Land Baden-Württemberg erhebt Steuern, die ihm nicht zustehen.

3.4 Erreichte Verbesserungen und politische Kommentare
Trotz der politischen Äusserungen nach 3.3 war die sachliche Problematik natürlich bekannt und so wurden bescheidene Verbesserungen erreicht, für die ich mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Maus, nochmals bedanken möchte.
Bei Erfolg stellen sich auch die Väter ein.
Herr Hans-Peter Repnik (MdB) erklärte mir gegenüber, aber auch öffentlich, dass dies sein Wirken war – er war persönlicher Referent von Herrn Finanzminister Gleichauf.
Sie erklärten darauf, der hat noch nie etwas fertig gebracht.
Herr Repnik erklärte damals, wenn das stimmt, müssen die alles wieder zurückzahlen.
Sie erklärten darauf gegenüber dem Herrn Staatssekretär, das ist Ausdruck seiner politischen Unerfahrenheit, wie kann er so kurz vor unserem Wahlsieg so etwas öffentlich erklären.
Frau Veronika Netzhammer meinte dazu, man tritt nur als Partei gemeinsam auf, untereinander bekämpft man sich auf Hauen und Stechen.
Auf das Schreiben des Bundesministers der Finanzen, der auf die Anweisung an das Finanzamt Singen hinwies, sachgerechte Billigkeitsmassnahmen in Einzelfall anzuwenden und davon grosszügig Gebrauch zu machen, reagierte sie gegenüber dem Staatssekretär – nach unserem Wahlsieg werden wir gegen den unterzeichnenden Ministerialrat Forst vorgehen.
Nach der Übernahme der Regierung durch die CDU fragte ich Herrn Ministerialrat Forst, ob er Nachteile erlitten hätte. Er lachte nur und meinte, Dr. Maus, ist das ein Witz oder heisst der wirklich so. Später wurde Herr Forst Ministerialdirektor und Leiter der Steuerabteilung. Er setzte seine Unterschrift später unter die Verdoppelung des Büsinger Freibetrages.

3.5 Der Büsinger Freibetrag – kleine Lösung
Der Vorsitzende des CDU-Schiedsgerichtes Südbaden, Herr Rechtsanwalt Max-Renatus Schott, legte auf Grund des Schreibens des Bundesministers der Finanzen Einspruch ein und verfolgte den Gerichtsweg. Der Gerichtsweg erschien mir auf Grund der Erfahrungen aus den 60er Jahren hoffnungslos. Der zuständige Richter erklärte mir, dies ist ein politisches Problem und muss politisch gelöst werden. Herr Bürgermeister Lang benutzte die Prozesse, um in der Presse und bei der Bevölkerung von Rechtserfolgen zu berichten, die keine waren.
Ich ging den Weg über Petitionen. Herr Repnik riet von Petitionen ab da er die Problematik wissenschaftlich erarbeiten liesse. Ein Ergebnis der wissenschaftlichen Erarbeitung ist aber nicht bekannt geworden. Der Herr Bürgeraktion, ein (Münchner) Redaktor bei den Schaffhauser Nachrichten (SN), machte damals jeweils Autostop um mit mir mitzufahren. Als Herr Staatssekretär Dr. Haefele vom Bundesministerium der Finanzen mir mitteilen liess, dass man etwas machen würde, teilte ich dies natürlich arglos dem Herrn Bürgeraktion mit. Darauf veröffentlichte er einen grossen Artikel in den SN in dem er mitteilte, dass er dem Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Stoltenberg, mit Wahlboykot und Steuerstreik drohte. Dies rief den Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, Herrn Dr. Adalbert Uelner, auf den Plan und Herr Stoltenberg verweigerte nunmehr eine Regelung.
Herr Dr. Uelner erklärte, er kenne die „Büsinger“ und er werde alles tun, um eine Regelung zu verhindern und gegenüber Herrn Dr. Haefele „nur über meine Leiche“.
Herr Dr. Uelner stand unter massivem Druck von Herrn Aussenminister Genscher, der Steuerbefreiungen im Bereich Flick, im Gegenzug zu Spenden, von dem altliberalen Rechtsfanatiker einforderte. Der Finanzverwaltung war die Schiene Büsingen bekannt, weil bei der Kontrolle den Zöllnern vorgehalten wurde „Hände weg – das sind Parteigelder“, wie der Leiter des Hauptzollamtes berichtete.
Ganz konnte sich Herr Dr. Uelner aber nicht durchsetzen und so kam es in der Petition zu der kleinen Lösung, dem Büsinger Freibetrag. Die CDU Vorsitzende des Petitionsausschusses teilte mit, dies ist ein „Teilerfolg“, über den ich mich freue.

3.6 Berechnung der mehr verlangten Einkommenssteuer und Einsprüche
Die Anweisung des Bundesministers der Finanzen an das Finanzamt Singen, sachgerechte Billigkeitsmassnahmen im Einzelfall anzuwenden und von dieser Möglichkeit grosszügig Gebrauch zu machen, wurde vom Finanzamt Singen mit den verschiedensten Begründungen abgelehnt. Auch in der Abgabenordnung ist dies im § 227 ausdrücklich vorgesehen. Das Finanzamt Singen verweigert auch der Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die auf Grund der kleinen Lösung erlassen wurde, die Rechtmässigkeit.
Die Begründungen im Einzelnen sind demütigend, insbesondere für die Finanzbeamten, die meinten, sie erfinden zu müssen.
Ich habe mir daher Ihren, sehr geehrter Herr Dr. Maus, gemachten Ausruf :“Gebt mir ein konkretes Beispiel“ zu eigen gemacht und bitte „die Steuern berechnen zu lassen, die ich ab 1966 zu bezahlen gehabt hätte, wenn die bestehende gesetzliche Regelung § 3 Nr. 62 und 64 EStG (Einkommensteuergesetz entsprechend angewendet worden wäre.“  „Aus der Differenz zur tatsächlich verlangten Steuer ergibt sich dann die, gegenüber einem Arbeitnehmer mit Arbeit und Wohnsitz in Deutschland, mehr verlangte Steuer.“
Leider wird dies von der Finanzverwaltung bisher verweigert.
Ich bin daher gezwungen, jeweils Einspruch einzulegen. Das Finanzamt Singen zwingt mir aber Prozesse auf. Dies hat aber auch einen teuer erkauften Vorteil, dass das Finanzamt Singen bisher gezwungen war, wegen der Gerichtskostenberechnung dem Gericht die verlangten Steuern im Einzelnen bekannt zugeben. Dabei ergab sich, dass für drei abgearbeitete Jahre von mir etwa doppelt so viel Einkommensteuer verlangt wurde, wie von einem Arbeitnehmer mit Arbeit und Wohnsitz in Deutschland. Da unser Bürgermeister Lang meinte, die Richter wären beförderte Finanzbeamte, werde ich beim nächsten Mal darauf nicht hoffen dürfen.

3.7 Interreg III A Projekt, Ab- und Zuwanderung
Das Interreg Projekt hätte eine Chance geboten zur Berechnung der gegenüber einem Arbeitnehmer mit Arbeit und Wohnsitz in Deutschland mehr verlangten Einkommensteuer, an konkreten Beispielen. Stattdessen wurde von Herrn Bürgermeister Lang vorgeschlagen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Die Probleme werden verdrängt und als „Einseitige Berichterstattung“ und „Jammern auf hohem Niveau“ bezeichnet.
Es wurde daher vorgeschlagen: „Aufgabe der Jammerhaltung, positive Darstellung verstärken“. „Gegenläufige Kooperation mit SH: die „Jungen“ gehen in die Schweiz, die „Älteren“ kommen aus der Schweiz – könnte/sollte eine Win-Win-Situation ergeben.“
In der ersten Hälfte des Jahres 2003 haben 300 Büsinger das Dorf Richtung Schweiz verlassen. In der gleichen Zeit sind 100 Schweizer Rentner zugezogen.
Zwischenzeitlich haben 300 Büsinger das Dorf verlassen und die zugezogenen Rentner und IV-Rentner aus der Schweiz haben den zahlenmässigen Ausgleich bei der Bevölkerung noch nicht ganz geschafft.
Wenn die Einen doppelte und die Anderen keine Steuern bezahlen, führt das zu einer Verluderung des Deutschen Steuersystems.

4 Deutungsversuche, warum keine Hilfe
4.1 Profiteure in Büsingen
Als Büsingen vor 200 Jahren durch Napoleon von Österreich nach Deutschland kam, wurde es anschliessend durch Landesherrliche Verordnung aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ausgeschlossen. Die Schweizer haben auch aus Kostengründen vor mehr als 50 Jahren den einseitigen Zollkordon auf Antrag der Gemeinde Büsingen aufgehoben. Damals wurden die die Schweiz betreffenden Fragen mit der französischen Besatzungsregierung geregelt und später in dem Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland nochmals bestätigt. Die Fragen der „dauernden Verlierer“ wurden ausgeklammert und bestehen fort.
Die Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung (Bürgermeister, Verwaltungsangestellte, Pfarrer, usw.) erhalten einen Kaufkraftausgleich, der nach §3, Nr. 64 EStG steuerfrei ist. Der Herr Bürgermeister verlangt dabei nicht den steuerfreien Kaufkraftausgleich für die Schweiz, sondern den höheren für Zürich. Die Höhe des Kaufkraftausgleichs wird vom Statistischen Bundesamt berechnet und im Bundessteuerblatt laufend veröffentlicht. Auch das Auswärtige Amt gibt diese Zahlen bekannt.
Durch den Einbezug Büsingens ins schweizerische Zoll- und Wirtschaftsgebiet wurde auch das Ziel der Bauern erreicht, der Wegfall des Zolls für die Ausfuhren in die Schweiz. Neben den höheren Preisen für ihre Produkte (3fach für Weizen nach der Presse) erhalten sie auch die Schweizer Direktzahlungen. Durch das deutsche Steuersystem haben einige sich mittlerweile maschinell so eingerichtet, dass sie die doppelten oder vierfachen Flächen bewirtschaften könnten (statt ca. 24 Hektar). Da sie meist erhebliche Aufwendungen für die Steuerberatung (vierstellige Zahlen) tätigen, brauchen sie meist auch keine Steuern bezahlen. Die, die sich nicht entsprechend eingerichtet haben, werden zum Beispiel als Chaosbauer verlacht und möglichst gedrängt, die Felder aufzugeben.
Die von unserem Bürgermeister mit Steuermitteln geführten Prozesse wegen der Einkommensteuer wurden daher auch als „Verschleuderung von Steuermitteln“ bezeichnet (von einem, der kurz vorher von seinen Millionen (6) schwärmte und erklärt hatte, dass er keine Einkommensteuer bezahlt).

4.2 Einkommensteuern von Selbstständigen, Deutschen Arbeitnehmern in Deutschland und Büsinger Arbeitnehmern
Büsingen verfügt über 78 Betriebsstätten. Bei dieser ungewöhnlichen Dichte sucht man aber Handwerker wie Elektriker, Sanitärhandwerker oder einen praktischen Arzt für die Bevölkerung vergebens. Diese hier gemeldeten Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind bei der örtlichen Bevölkerung wenig bekannt.
Selbstständige können ihre Betriebsausgaben und Zukäufe steuerlich abziehen.

Bei deutschen Arbeitnehmern in Deutschland helfen Arbeitgeber und Politik.
„Wenn es in Deutschland hundert Exklaven wie Büsingen gäbe, wären die Probleme gelöst“ erklärte Prof. Dr. Günther Felix. So aber sind die Büsinger Arbeitnehmer wegen ihrer kleinen Zahl als Wähler uninteressant.

4.3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung
Während meiner Schulzeit wurden wir in der klassischen Staatslehre mit den drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive, Judikative unterrichtet.
Tatsächlich stellen Mitglieder der Exekutive wie Beamte und beurlaubte Beamte einen Teil der Legislative.
Die Mitglieder der Legislative stellen wiederum die Regierung und damit die Exekutive.
Die deutsche Justizverwaltung ist in wesentlichen Teilen den Gerichten entzogen und wiederum bei der Exekutive angesiedelt.

Für Karrieremenschen besteht die Versuchung, durch Anpassung zu Macht, Posten und damit Geld zu kommen.

Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung (§ 1, Abs. 3, GG,  § 20, Abs.2, GG), sind im Grundgesetz geteilt aufgeführt, in der Praxis wurde aber nicht der Gewaltenteilungsnorm entsprochen.

Zum Beispiel erklärte mir der Richter, wenn er mir Recht geben würde, würde das Urteil dann doch von einer höheren Instanz kassiert und es würde auf ihn zurückfallen.

4.4 Abgeordneter als Voraussetzung für Nebenjops
Unser Abgeordnete Herr Repnik war zunächst neben seinem Mandat Parlamentarischer Staatssekretär, dann Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU Fraktion. Seit 01.01.2003 war er Vorstandsvorsitzender des Dualen Systems Deutschland. Sein Vorgänger war der CDU-Politiker Wolfram Brück. Das Einkommen von Herrn Repnik wurde damals vom Südkurier mit etwa 500 000 DM angegeben. Nach zweijähriger Tätigkeit für die DSD AG wurde sein Jahresgehalt mit rd.400 000 Euro und seine Abfindung mit „1 Million Abfindung für Nebenjob?“ angegeben (bild.t-online 2005/01/21/repnik_nebenjop_abfindung).
 „Vorher hatte der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz Repnik kritisiert: Die Wähler erwarten, dass Abgeordnete den „deutlich grösseren Teil“ ihrer Zeit dem Mandat widmen. Vorgestern fragte Bild: „Wie schaffen Sie das eigentlich, Herr Repnik?“, und sprach vom „Repnik-Wunder““(taz). „Das lässt sich nicht mit der Stechuhr messen“, wich er auf die Frage nach seinen Arbeitszeiten aus“ (bild.t-online 2005/01/20/merkel_abzock_politiker/repnik)
BerlinOnline schrieb: „Das Duale System aufgekauft, …: Deutschland ist zum Tummelplatz von Finanzinvestoren geworden. … „Wer letztlich die Rechnung zahlt, ist indes ungewiss“. „Schliesslich erwarten ihre Geldgeber – US-Milliardäre, Wüsten-Scheichs, Fonds – jährliche Renditen von bis zu 30 Prozent“.

4.5 Hilfe durch unseren Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Repnik
Wegen der Mehrwertsteuerrückerstattung aus der Schweiz mit den Millionenzahlungen für die „Gemeinde“ wurde die Einkommensteuerproblematik durch die Gemeindeverwaltung verdrängt.
Mit Herrn Repnik, MdB, aber auch mit dem CDU-Europaparlament-Abgeordneten Dr. Carl von Wogau und Frau Homburger, MdB, wurden die Problemkreise „Beitrag zu den schweizerischen Krankenkassen“ und „deutsches Kindergeld“ in den Vordergrund gerückt.
Dies sind aber keine spezifisch Büsinger Probleme, sondern betreffen die „Grenzgänger“ allgemein. Wegen der grossen Zahl der Grenzgänger wird es da auch ohne die Hilfe der Büsinger eine Lösung geben und es lenkt für mich nur von den Problemen in Büsingen ab. Einige Büsinger haben ihre Krankenkassenbeiträge optimiert, indem zum Beispiel ein Bauer für sich den minimalen Einzel-Beitrag in der Schweiz zahlt, während die Familie (Frau und Kinder) auf Grund des geringen Nebenverdienstes der Ehefrau in Deutschland einkommensabhängig versichert sind . Unsere lokale Reporterin, die durch ihr Lebensschicksal für die schweizerische Krankenkasse besonders hohe Kosten verursacht und damit von der Erhöhung betroffen war, titelte in den Schaffhauser Nachrichten: „Weil Schweizer Krankenkassen Büsinger und Büsingerinnen mit EU-Zuschlag belasten, ziehen viele weg“. Die Darstellung, dass die 300 Büsinger das Dorf wegen der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge verlassen haben, ist unrichtig (wer die Zusatzversicherungen bezahlte, wie ich, dem wurden die Prämien nicht erhöht).
Das gegenüber der Schweiz höhere Kindergeld in Deutschland wird von Deutschland nicht bezahlt, wenn beide Ehepartner in der Schweiz arbeiten.

Wie auch in Gottmadingen bekannt, haben sich entlang der Grenze in Deutschland Aldi, Lidl, etc. etabliert. Sie machen in den Schweizer Zeitungen aggressive Werbung (zum Beispiel Doppelseitige Inserate in den Schaffhauser Nachrichten).
Als im Frühjahr 2004 der Bundesgrenzschutz die hier bestehende Schengenaussengrenze wie eine solche kontrollierte, „wies der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Repnik (CDU) auf wirtschaftliche Aspekte hin. Einzelhändler hätten bis zu 50 Prozent weniger Einnahmen“, Südkurier 13.03.2004.  Schon vorher hatte sich Herr Repnik laut Südkurier dafür eingesetzt, dass auch die Ausländer in der Schweiz, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigten, erleichterte Einreisemöglichkeiten zum Einkauf in Deutschland erhielten. Nun kann man im Südkurier (05.02.2005) lesen: „Hans-Peter Repnik (CDU) zu dem Vorwurf, er habe auf eine laxere Einreisepraxis gedrängt“. „Das ist ausgesprochen starker Tobak“ und „skandalös“ er habe nur einer alten Frau aus Belgrad die Einreise zu einem Familientreffen ermöglichen wollen. „Das Vorgehen des Auswärtigen Amtes zeige, so Repnik weiter, „wie nervös die Verantwortlichen in Berlin geworden sind“.“
Man kann es auch so sehen, dass unsere Politiker das Handwerk und den Handel dabei unterstützen, dass die Deutschen hier „über den Hag fressen“, d.h. auf Schriftdeutsch „in Nachbars Garten ernten“. Durch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geschieht diese Unterstützung auch auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
Der Schulrektor, der sich wegen des Lärms und der Geschwindigkeitsübertretungen im Dorf mit den „Rasern“ Richtung Lidl intensiv beschäftigt, meinte, man muss diese Typen nur sehen, das sind keine ursprünglichen Schweizer.

Als unser Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, neben dem Herr Repnik als Geschäftsführer der CDU jeweils im Bundestag sass, wegen der Parteispenden das letzte Mal in Bedrängnis kam, meinte Herr Repnik laut Südkurier zu einer Gymnasiumsklasse in Singen, er legt seine Hand ins Feuer dafür, dass es in Baden-Württemberg so etwas nicht gibt. Büsingen liegt aber trotz allem in Baden-Württemberg. Herr Dr. Hans Buwert wohnte hier an der Stemmerstrasse 33. Die nach seinem Ableben verbliebenen 12 Millionen in Lichtenstein wird das Land Nordrhein-Westfalen einziehen.

4.6 Politiker profilieren sich an Konflikten
Unter dem Titel „Der Bauernkrieg im Bundestag“ schrieb der Südkurier am 18.03.2005 „Der Konstanzer CDU-Abgeordnete Hans-Peter Repnik setzte jetzt auf eine „Koalition der Vernunft, um trotz der Probleme um Landpacht, um den Flughafen Kloten und das geplante Schweizer Atomlager endlich wieder Ruhe und Frieden in die Region zu bringen“. Dazu müsse sich aber auch die Schweiz mehr als bisher in die Pflicht nehmen lassen“. Im Bund wurde abgelehnt, „aus eingeengter Perspektive für eine verschwindend kleine Gruppe ein Gesetz zu machen“.
Am 21.03.2005 berichteten Südkurier und SN: „Der Konstanzer Landtagsabgeordnete Andreas Hoffmann (CDU) hat die Schweiz heftig angegriffen. „Die Schweiz erwecke leider nicht den Eindruck, dass sie an guter Nachbarschaft interessiert ist“. „Hoffmann nannte die Konflikte über das mögliche Atomlager Benken, die Landkäufe Schweizer Bauern in Südbaden sowie den Fluglärm“. „Für seine Kritik an der Schweiz erhielt der Abgeordnete Beifall von den 130 CDU-Mitgliedern“.
Konflikte in Stichworten:
Grenzkontrollen – Verschärfung ohne Ankündigung nach Lageeinschätzung.
Schengen-Abkommen – Verpflichtung bei Steuerdelikten polizeilich mitzuarbeiten.
Bankgeheimnis und Zinsbesteuerung – Quellensteuer für Gewinne auf Kapitalien.
Banklizenzen – kein Direktkontakt Deutscher Kunden von der Schweiz aus.
Flughafen – beschränkte Anflüge aus der Nordrichtung.
Landwirtschaftsland – Zollfreie Einfuhr vom eigenen Land für Schweizer Bauern.
Bypass Basel – Lärm der Güterzüge, die Basel auf deutschem Gebiet umfahren.
Nukleares Endlager Benken – zu nahe an der Grenze oder überhaupt.

Früher, zu Ihrer Zeit war es auch nicht anders. Es bestand eine geplante, direkte Linienführung der Nord-Süd-Autobahn. Da nach Ihren Aussagen Singen und Konstanz zu sehr im „Autobahnschatten“ gelegen hätten, wurde diese Linienführung Richtung Singen und Konstanz abgeknickt und den Schweizern wurde von Ihnen gesagt, sie würden ihnen die Autobahn vor die Grenze knallen. Der zuständige Schaffhauser Regierungsrat Ernst Neukomm antwortete darauf, sie würden eine Ampel aufstellen und diese auf rot schalten, bis sich der Autoverkehr in der Stuttgarter Innenstadt staut. Schlimm war, dass der Bau gestoppt und der Ausbau verhindert wurde. Nun ist der Hegau mit Autobahnkreuzen gepflastert und Schaffhausen will eine Südumfahrung mit einem weiteren Kreuz.

Die Art, wie man mit Problemen umgeht, wird auch auf Büsingen übertragen:
„Die Pseudoschweizer sollet zahle“.

4.7 Unfähigkeit ein so kleines Problem zu lösen
Verfassungen haben heute ein Gleichheitsgebot.
Das achte, neunte und zehnte Gebot, Bereicherungsverbot, Ehrlichkeitsgebot und Begehrlichkeitsverbot, werden nicht beachtet. Chancen werden verspielt. Unser Bürgermeister erklärte einmal mehr am 17.03.2005, das Finanzamt Singen spräche beim Finanzministerium Baden-Württemberg immer wieder vor mit der Forderung, die geringe Erleichterung durch die Büsinger Freibeträge wieder aufzuheben.
Die Millionen aus der Mehrwertsteuer der Schweiz fördern die bisherigen Profiteure und bringen den Betroffenen nur eine bescheidene Erleichterung.

Es ist zwar schön, dass im Hotel Alte Rheinmühle (6 Millionen sfr. für Ankauf und Renovation aus Mehrwertsteuergeldern) für dieses Jahr schon 45 Hochzeiten gebucht sind. Der Wirt wohnt auf Anraten unseres Bürgermeisters wegen der Steuer in der Schweiz. Es wurden nur die latenten Bordellpläne unserer ausländischen Mitbürger verhindert. Dies kann kein Ausgleich für die betroffene Bevölkerung sein.

Die Grössenordnung der von der örtlichen Bevölkerung mehr verlangten Einkommensteuer bezifferte unser Bürgermeister an der Gemeindeversammlung im Jahre 2000 mit 1 Million sfr. pro Jahr. Davon erhielt die Gemeinde 15 % oder 150000 sfr., die ihr nicht zustehen. Durch die mit erheblichen Steuermitteln finanzierten ehemaligen „Fluchtburgen“ erhält die Gemeinde weitere etwa 150000 sfr. Zweitwohnungssteuer.
Unser ehemaliger stellvertretender Bürgermeister Erwin Heller meinte auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen: „Das sind alles Knechte“ – (der Eine fragt was kommt danach, der Andre was ist Recht, und also unterscheidet sich der Freie von dem Knecht).
Es war aber eher die Aufbruchstimmung Ende der 60er Jahre (68er Jahre als Höhepunkt) des letzten Jahrhunderts. Gesetzeslücken wurden gesucht und wie eine frühere Mitarbeiterin des Finanzamtes Singen (damals CDU Vorstandsmitglied) mir erklärte, wurde das Finden von Gesetzeslücken mit Beförderungen und Prämien belohnt. Damals wurde die zuvor bestehende Pauschalbesteuerung durch Einschätzung abgeschafft.
Die Bauern haben über die Schweizer Bauern eine starke Lobby (kein Bundesrat in der Schweiz gegen die Bauernvertreter). Für die öffentliche Verwaltung in Büsingen ist über das Botschaftspersonal im Ausland und deren steuerliche Regelung alles geregelt. Die SPD, deren Vertreter hier in der Gegend dem öffentlichen Dienst angehören, war wegen der CDU-Wahlresultate durch die hier zu mehr als 50 % nur gemeldeten Deutschen, gegen Büsingen. Die deutschen Gewerkschaften drängten, dass die deutschen Arbeitnehmer in der Schweiz bei ihnen Mitglied werden sollten und konnten nur durch Schreiben der schweizerischen Gewerkschaften zurückgehalten werden. Aber niemand bremste die Aktivität der Finanzbeamten.
Eine ehrliche Regelung der Büsinger Problematik hätte sich auch für den Fiskus ausgezahlt. Mussten wirklich einzelne, so genannte Profiteure, so massiv unterstützt werden und musste im Gegenzug von einer Kleinstminderheit wesentlich mehr Steuer verlangt werden, als nach deutschem Steuerrecht der Finanzverwaltung zusteht? Auch die CDU hat unnötigen Schaden genommen, weil die Parteispendenaffäre schon vor dem Entstehen hätte verhindert werden können (Herr Dr. Buwert war hier seit 1969 gemeldet und hat mit der Staatsbürgerlichen Vereinigung, während dieser Zeit, über 100 Millionen DM an Steuern hinterzogen – laut Spiegel). Loyalität sollte nicht nur aus Wegschauen (Hände weg das sind Parteigelder) und Schweigen auf Kosten der Allgemeinheit bestehen.
Jetzt hört man Klagen des Finanzamtes Singen, dass die Steuerzahler aus Büsingen fortgezogen sind.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-Joachim Böhm